| Wahlrecht |
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Manch Bürgerin oder Bürger des Landkreises wird sagen: Wieder eine Wahl, zu was sollen wir hin gehen, es ist eh' alles klar! Bei derartigen Stellungnahmen wird vergessen, dass man in einer Gemeinde, in einem Landkreis lebt und gerade die Entwicklungen vor Ort werden durch die Wohngemeindeverwaltung und das Wohnlandratsamt besonders beeinflusst. Was hier geschieht oder nicht geschieht übt unmittelbaren Einfluss auf die Menschen vor Ort aus. Das Rathaus oder auch das Landratsamt sind die beiden Behörden mit denen jeder Kreis oder Gemeindebewohner Kontakt hat. Durch die Wahl können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Einfluss auf die Politik in ihrem unmittelbaren Umfeld ausüben. In Deutschland gibt es keine gesetzlich verankerte Wahlpflicht, trotzdem muss es für die Bürgerinnen und Bürger eine ethische Verpflichtung sein zur Wahl zu gehen. Auch wenn, wie im Landkreis Dillingen lediglich zwei Kandidaten sich zur Wahl stellen, ist eine Landratswahl wichtig. Mit ihr hat man die Möglichkeit z.B. den amtierenden Landrat zu bestätigen, d.h. ihm den Rückhalt zu geben, den er für seine Arbeit braucht oder, wenn man nicht mit ihm einverstanden ist, sich für die Gegenkandidatin zu entscheiden, um einen Wechsel herbeizuführen.
Es wäre schön, wenn alle Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und so auch ihr Interesse und ihre Verantwortung für die Politik vor Ort dokumentieren.
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